Gelbfieberimpfstelle

Bei Reisen in Gelbfiebergebiete (Afrika, Südamerika) sowie in einigen Ländern
bei Einreise über Gelbfiebergebiete (Drittländer) ist eine Impfung
vorgeschrieben.
Gelbfieberimpfungen dürfen in Deutschland nur in
ausgewiesenen Impfstellen, wie z.B. unserer Praxis, durchgeführt werden. Hierzu sind wir vom Gesundheitsministerium des Landes NRW zugelassen worden.

 

Ist die Impfung aus medizinischen Gründen nicht möglich, kann man sich im
Impfpass eine Impfbefreiung bescheinigen lassen (Exemption-Certificate).
Allerdings sind die Behörden der Einreiseländer nicht verpflichtet das Dokument
anzuerkennen.

Die Impfung ist für Kinder ab dem 9. Lebensmonat zulässig.
Erkrankungen des Immunsystems (HIV, Thymuserkrankungen) und
Hühnereiweissallergien sind mit der Impfung nicht vereinbar, ebenso
Schwangerschaft und/oder Stillzeit.

 

Bitte melden Sie sich telefonisch bei unseren Mitarbeiterinnen an. Es wird Ihnen dann zunächst ein Fragebogen ausgehändigt der zusammen mit dem Impfbuch mind. 1 Woche vor dem Beratungsgespräch eingereicht werden muss.

Hierbei wird dann beraten, ob eine Gelbfieberimpfung notwendig ist oder ggf. eine Impfbefreiung ausgestellt werden muss. Bei notwendiger Impfung wird für Sie dann  ein seperater Impftermin ausgemacht.

 

Bitte beachten Sie: Reiseimpfungen sind im Allgemeinen Privatleistungen und werden nach GOÄ berechnet. Einige Krankenkassen übernehmen die Kosten jedoch.