Herzlich Willkommen auf unserer Internetseite !
Liebe Patientin, lieber Patient,
hiermit möchten wir Ihnen unsere Praxis, unser Team und unser Leistungsspektrum näher vorstellen und Sie
über alles Wissenswerte rund um den Praxisablauf informieren.
Wir hoffen, dass Sie sich in unserer Praxis wohl- und gut betreut fühlen.
Booster-Auffrischimpfungen für Patienten:
Durch die derzeitige STIKO Impf-Empfehlung gilt in unserer Praxis:
Alle Personen ab 12 Jahren sollen eine dritte Auffrischimpfung mit einem mRNA Impfstoff (Biontech oder Moderna) erhalten.
Für Patienten die mit Johnson und Johnson geimpft worden sind ist die Impfung nach 4 Wochen empfohlen, sowie eine weitere nach weiteren 3 Monaten.
Für alle anderen Personen gilt, dass eine dritte Impfung frühestens drei Monate nach abgeschlossener Impfserie (zweite Impfung bzw. eine Impfung bei Genesenen) erfolgen darf.
Auch Patienten die nach abgeschlossener Grundimmunisierung eine Coviderkrankung durchgemacht haben, sollen im Abstand von mindestens 3 Monate nach positivem PCR erneut geimpft werden.
Zur Durchführung einer Auffrischungsimpfung von Patienten, die nicht durch uns erstgeimpft wurden gilt:
Der Impfausweis muss zwingend mindestens einen Tag vorher (falls noch nicht geschehen) zur Dokumentation der Erstimpfungen in unserer Praxis vorgelegt werden.
Für eine Auffrischimpfung müssen sie nicht erneut die Aufklärungsbögen unterschrieben mitbringen.
2. Boosterimpfung (4. Impfung)
Eine Zweite Boosterimpfung wird derzeit nur für folgende Personengruppen empfohlen:
- Bewohner und Betreute in Pflegeheimen
- Alle Menschen ab dem 60. Lebensjahr
- Menschen mit Immunschwäche ab dem 5. Lebensjahr
Alle diese Personengruppen dürfen sich 6 Monate nach der 1. Auffrischungsimpfung (Boosterimpfung) bzw. der letzten Corona Infektion mit einem mRNA Impfoff erneut auffrischen lassen.
- Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen (insbesondere bei direktem Patienten- oder Bewohnerkontakt) sollen die 2. Auffrischungsimpfung 6 Monate nach der 1. erhalten
Falls es nach der 1. Boosterimpfung zu einer Covidinfektion gekommen sein sollte, wird eine 2. Auffrischungsimpfung derzeit nicht empfohlen.
Teilnahme an Hausarztverträgen
Ab sofort nimmt unsere Praxis an den sogenannten Hausarztverträgen teil:
Damit wird die Bindung zwischen Patient und Praxis gefördert. Alle Befunde unserer Patienten werden dann in unserer Praxis für Sie zentral zusammengetragen und können Ihnen kurzfristig - z. Bsp. bei Krankenhauseinweisungen - zur Verfügung gestellt werden. Über alle weiteren Vorteile informieren wir Sie gerne in unserer Praxis.
Derzeit teilnehmende Krankenkassen für unsere Praxis sind:
AOK, Barmer, DAK, HEK, HKK, IKK, KKH und Techniker.
Mitteilung zur Coronaepidemie
Patienten mit Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus oder Patienten die Kontakt mit Corona-Erkrankten hatten, melden sich bitte ausnahmslos zuerst nur telefonisch in der Praxis oder bei der Corona-Hotline der Stadt Dortmund Telefon 0231-5013150 oder beim ärztl. Bereitschaftsdienst Telefon 116 117.
Rezepte (für Ihre Dauermedikamente) bestellen Sie bitte möglichst über die Telefonnummer 71 49 49 oder per email rezept@dr-sprenger.de. Die Rezeptausgabe erfolgt an einem gesonderten Schalter 10m links der Praxiseingangstür
Aus rechtlichen Gründen ist beim Betreten der Praxis durchgehend ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Videosprechstunde
Zur Zeit bieten wir den Rückruf als Videosprechstunde an.
Dafür laden Sie folgende kostenfreie APP auf Ihr Smartphone:
CGM ELVI (kostenfrei für Apple oder Android).
Anschließend melden Sie sich bitte telefonisch in der Praxis.
Sie erhalten von uns auf Ihrem Smartphoe einen 8 stelligen Zugangscode mit dem Sie sich direkt nach dem Erhalt der SMS bitte anmelden.
Alternativ zum Kontakt über die App geben Sie Ihre email Adresse an, wenn Sie von uns über ihr Laptop oder Tablet kontaktiert werden wollen.
Bitte erfragen Sie dazu alles Weitere bei unseren Medizinischen Fachangestellten.
Vorlage der Versicherungskarte!
Liebe Patientinnen und Patienten!
Ab sofort ist bitte die Versicherungskarte bei jedem Arztbesuch in unserer Praxis den Mitarbeiterinnen vorzulegen.
Da es zum Jahreswechsel zu einer gesetzlich vorgeschriebenen Umstellung der Software gekommen ist, ist die regelmäßige Vorlage der Karte zwingend erforderlich.
Auf absehbare Zeit sollen auf der Karte die Möglichkeiten bestehen, wichtige Informationen wie z. B. Notfalldaten, Medikamentenpläne, Allergien etc. zu speichern.
Um diese Speicherung in naher Zukunft möglich zu machen, musste die Umstellung der Software erfolgen.
Es kann es in der Anfangszeit dazu kommen, dass unsere Mitarbeiterinnen Sie bitten mit Ihrer Krankenkasse Kontakt aufzunehmen, da Ihre Karte ungültig ist oder an der Versicherungskarte ein Defekt besteht.
Leider müssen wir, falls keine gültige Karte im laufenden Quartal schnellstmöglich nachgereicht wird, zum Ende des jeweiligen Quartals eine Privatrechnung ausstellen.
Um dies zu vermeiden sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen.
Vielen Dank!
Rezeptbestellung auch online möglich!!
Liebe Patientinnen und Patienten!
Im Rahmen der Erweiterung unseres Angebotes zur Rezeptbestellung ist nun auch die Bestellung von Dauermedikamenten online über unsere Praxis Homepage
www.dr-sprenger.de
möglich!
Über die Teilnahmemodalitäten dieses Services-Angebotes informieren Sie gerne unsere Mitarbeiterinnen!
Sprechen Sie uns an!
Weiterhin sind die bekannten Bestellmöglichkeiten über unseren Anrufbeantworter für Rezepte (Tel.-Nr.: 0231-714949), sowie die persönliche Bestellung bei unseren Mitarbeiterinnen (Tel.Nr.: 0231-717373) möglich.
Zulassung als Gelbfieberimpfstelle!!
Unsere Praxis ist im Rahmen der Reisemedizinischen Gesundheitsberatung zur Vornahme von Gelbfieber-Schutzimpfungen im internationalen Reiseverkehr durch das Ministerium für Gesundheit des Landes Nordrhein-Westfalen zugelassen.